Berliner Vorschrift zu Mieten bei Hartz-IV Empfängern unwirksam

07.03.2013

Im Berliner Sozialgericht hat eine Kammer die neue Vorschrift zu angemessenen Mieten bei Hartz-IV Empfängern, die sogenannte Wohnaufwendungsverordnung (WAV) für unwirksam erklärt. Dies gilt sowohl für die Berechnung der angemessenen Mieten aus dem Berliner Mietspiegel, als auch für die der kalten Betriebkosten. In beiden Fällen - so das Sozialgericht - ist das Material, welches für die Berechnungen herangezogen wurde, aus sozialrechtlich-dogmatischer Sicht unzureichend und sachfremd.Die Berufung wurde zugelassen. Hier geht's zum Urteil (pdf).

Ob dies eine Einzelentscheidung bleibt, ist derzeit unklar. Falls das JobCenter Ihre Miete nicht vollständig bezahlt oder kürzen will, legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie sich beraten.