Dürfen die JobCenter erstattete Rückmeldegebühren der Berliner Universitäten anrechnen?

24.03.2013

In Berlin hat das Landesverfassungsgericht kürzlich geurteilt, dass die Rückmeldegebühren der Berliner Universitäten von 1996 bis 2004 verfassungswidrig waren. Deshalb sind sie zurückzuerstatten. Fraglich ist jedoch, ob die Erstattung vom JobCenter als Einkommen anzurechnen ist?!

Nach Angaben des AStA FU Berlin rechnen die JobCenter die Erstattung stumpf an. Völlig zu recht verweist der AStA aber darauf, dass dies nicht zwingend korrekt ist. Mit Fug und Recht kann hier auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur alten Sozialhilfe verwiesen werden, nach der die Wiederherstellung einer alten Vermögenslage kein Einkommen ist; vgl BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98.

Keineswegs ist diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund des neuen SGB II veraltet! Beispielsweise griff eine neuere Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe die Gedanken des Bundesverwaltungsgerichts auch im Rahmen des SGB II auf und wandte sie entsprechend an; vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2011, S 13 AS 1617/10.

Es lohnt sich also, Widerspruch gegen die Entscheidungen der JobCenter einzulegen und diese Argumentation vorzutragen.