Ryanair zahlt Entschädigung wegen Flugverspätung

14.03.2013

In einem von Rechtsanwalt Schauer betreuten Fall konnte die Airline "Ryanair" zu einer Entschädigung für eine Flugverspätung verpflichtet werden. Der Mandant verwies - bevor es zum Rechtsstreit am Amtsgericht Bremen kam - in seinen Anspruchsschreiben vollkommen richtig auf europarechtliche Vorschriften nach denen eine Entschädigung für die hier vorliegende Verspätung von 250,00 Euro zu zahlen ist. Die Airline ließ den Mandanten jedoch mit sehr fadenscheinigen Begründungen auflaufen. Mit Hilfe von RA Schauer wurde Ryanair beim Amtsgericht verklagt und knickte - nach einem letzten Schacherversuch, um Kosten zu sparen - letztlich ein. AG Bremen, Urteil vom 06. Dezember 2012, 9 C 0433/12