Sanktion bei "U-25-Jährigen"

04.02.2013

In zwei interessanten Entscheidungen des Sozialgerichtes München (SG München vom 7.2.2012 – S 45 AS 185/12 ER) und auch des Sozialgerichtes Berlin (SG Berlin vom 23. 08. 2012 - S 37 AS 22006/12 ER) konnten in Eilverfahren Sanktionen gegen U-25-Jährige vereiltet werden. Vollkommen zu recht entschieden die Richter, dass nicht ordnungsgemäß über die Sanktion belehrt wurde. Den jungen Leuten wurde nicht hinreichend erörtert, dass durch eine Sanktion nicht nur die gesamte Regelleistung, sondern auch die Miete gekürzt werden könnte, weil sie geringfügig noch arbeiten gingen und das Einkommen verrechnet wird. Mietrückstände sind vorprogrammiert.

Die Entscheidungen sind bei anderen Richtern umstritten. Rechtsanwalt Schauer konnte mit den guten Argumenten der benannten Richter aus Berlin und München bei einer anderen Richterin in Berlin nicht durchdringen und arbeitet daher auf eine obergerichtliche Klärung hin. Bis dahin sollten Sie dagegen mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Schauer dazu beraten.