Sozialgericht Berlin zur Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen

19.06.2012

In einer bisher leider etwas vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Sozialgerichts Berlin wurde ein sehr positives Signal für HARTZ IV Empfänger gesetzt.

Wenn man nämlich eine Mietkaution vom JobCenter als Darlehen erhält, erfolgt regelmäßig eine monatliche Aufrechnung mit dem ohnehin geringen HARZ IV in Höhe von 10 % des Regelsatzes. Das sind 37 Euro monatlich und geht bei heutigen Kautionen dann meist über 20 Monate.

Dem schob ein mutiger Richter vom Sozialgericht Berlin in einer Entscheidung einen Riegel vor. Über einen so langen Zeitraum eine Einschränkung des Existenzminimums hinnehmen zu müssen, das ist rechtswidrig!

In der Praxis halten sich die JobCenter nicht an diese Entscheidung und rechnen immer wieder auf. Allerdings kann durch gute Vertretung erreicht werden, dass sich der Sachbearbeiter von den Argumenten überzeugen lässt. Lassen Sie sich beraten!

 

Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zur Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (Anklicken!)