Rückforderung des JobCenter und Minderjährige

04.02.2013

In einem von Rechtsanwalt Schauer bearbeiteten Fall konnte vor dem Landessozialgericht eine Rückforderung gegen einen Minderjährigen abgeschmettert werden. Weder das Sozialgericht Berlin, noch das JobCenter haben die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes beachtet. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2011 dürfen Rückforderungen des JobCenters gegen Minderjährige jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn das Kind im Laufe des Rückforderungsverfahrens erwachsen wird. Dann ist das Verhalten von Mutter und Vater dem Kind nicht mehr zuzurechnen.

Daher ist es sinnvoll, bei Rückforderungen von (ehemals) Minderjährigen zu prüfen, ob derartige Schulden des Kindes vermeidbar sind. Lassen Sie sich hierzu beraten, um dies Ihrem Kind zu ersparen.